Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Gegenstand des Vertrages
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Interactive CMS GmbH (ICMS) regeln die Nutzung der in der Bestellung des Kunden / Auftragsbestätigung (Vertrag) aufgeführten Programme, bzw. von ICMS zur Verfügung gestellten Verlinkungen (URL's), nachfolgend zusammengefasst Programme genannt.
Die Dokumentation, die dem Programmpaket zugehörig ist, kann zusätzliche Lizenz-Informationen beinhalten, die auf das Programm zu beziehende Bedingungen enthält. Solche Bedingungen werden ebenfalls Vertragsbestandteil.
2.Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit der Bestellung des Kunden und der online bzw. schriftlich erstellten Auftragsbestätigung durch ICMS zustande. Dieses gilt insbesondere auch für Bestellungen, die mittels elektronischer Medien getätigt worden sind. Hierbei ist die Grundlage des Vertrages ist ein vom Kunden ausgefülltes Bestellformular und die Bestätigung dieser Allgemeinen Bedingungen, eine Auftragsbestätigung von ICMS und die Zurverfügungstellung von Zugangsdaten an den Kunden.
Als Datum des Zustandekommens eines Vertrages gilt das Datum der Auftragsbestätigung bzw. der Programm-Freischaltung.
3.Nutzungsrechte
Rechtsinhaber des Programms ist ICMS. Das Programm wird nicht verkauft, vielmehr erhält der Kunde von ICMS ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Programms (Lizenz). Das Programm darf je vertraglich vereinbarter Lizenz gleichzeitig nur auf einem Computer verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen, das Programm umzuwandeln, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm zu erteilen.
4.übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde kann alle Rechte und Pflichten, die mit einer Programmlizenz verbunden sind, an Dritte übertragen, sofern in der Lizenzinformation oder im Vertrag nichts anderes angegeben ist. Die übertragung wird erst nach schriftlicher Information des Kunden an die ICMS wirksam. Bei der übertragung dieser Rechte und Pflichten wird der Kunde eine Kopie dieser Bedingungen, die Lizenz-Information, die gesamte übrige Dokumentation an den Dritten übergeben. Die Lizenz erlischt mit der übergabe.
5.Preise und Zahlungsbedingungen
Die Gebühren des Programms sind im Bestellformular bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben und werden zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind zulässig, wenn diese durch notwendige Programm-änderungen, den technischen Fortschritt oder sonstige änderungen in der Kostenstruktur bei ICMS notwendig werden. Preiserhöhungen berechtigen zur Kündigung des Vertrages seitens des Kunden, wenn diese 10% übersteigen.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar, bzw. werden per Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen. Die Zahlungen sind jeweils für einen Zeitraum von sechs Monaten im Voraus fällig.
Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist ICMS berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 4 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Rücklastschriften, die nicht durch ICMS verschuldet sind, werden mit einer Gebühr von € 15,00 pro Rückbuchung für den entstehenden Bearbeitungsaufwand berechnet. Bankspesen bei überweisungen aus dem Ausland an ICMS gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde mit der Entrichtung der Gebühren in Verzug, so ist ICMS berechtigt, den Programmzugang, bzw. die Benutzerkennungen sofort zu sperren.
5. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
ICMS wird den Kunden gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch vertragsgemäß genutztes Lizenzmaterial in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadenersatzbeträge übernehmen, sofern der Kunde ICMS von solchen Ansprüchen unverzüglich benachrichtigt hat und ICMS alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann ICMS auf ihre Kosten das Lizenzmaterial ändern oder austauschen. Ist dies oder die Erwirkung eines Nutzungsrechtes mit angemessenem Aufwand nicht möglich, kann jeder Vertragspartner das entsprechende Programm fristlos kündigen. In diesem Fall haftet ICMS dem Kunden für den ihm durch die Kündigung entstehen- den unmittelbaren Schaden nach Maßgabe der Ziffer 6. Die Regelung gemäß vorigem Absatz findet keine Anwendung, falls Ansprüche eines Dritten darauf beruhen, dass das Programm vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von ICMS gelieferten Daten oder Programmen oder unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen genutzt wurde.
6. Haftung
ICMS haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. ICMS haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. ICMS haftet nicht für fehlerhaft empfangene oder übertragene Daten in Zusammenhang mit der Anwendung der Programme, wenn seitens des Informationsanbieters / Netzanbieters im Rahmen der mit dem Kunden getroffenen Datenübertragungsvereinbarung keine Freischaltung oder Datenübertragung erfolgt, für Folgeschäden aus einem Ausfall der Datenübertragung für inhaltlich und/oder sachlich fehlerhafte Daten (z.B. von Bild- und Textinformationen). Es gelten immer die Katalogausschreibungen und Preislisten des jeweiligen Reiseveranstalters und/oder Leistungsträgers. Es besteht keine Haftung von ICMS für die übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, auch nicht dafür, dass die Informationen für den beabsichtigten Zweck des Kunden tauglich sind.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Die Programmlizenz wird für unbestimmte Zeit erteilt. Es gilt jedoch die im Bestellformular, bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Mindestlaufzeit. Der Kunde kann die Lizenz unter Beachtung der im Bestellformular, bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Mindestvertragslaufzeit sowie der genannten Kündigungsfrist und nach Zahlung der vertraglich vereinbarten Gebühren schriftlich kündigen. ICMS hat das Recht, die Lizenz fristlos zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese Bedingungen verstößt. In beiden Fällen erlöschen alle Zugriffsrechte auf das Programm.
8. Allgemeines / Gerichtsstand
Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden und der ICMS. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nicht anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Geschäftssitz von ICMS. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von ICMS. ICMS kann den Kunden auch an seinem Gerichtsstand verklagen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im übrigen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bedingun- gen durch andere wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, welche dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.